KFZ Kaskoversicherung

Bild KFZ Kaskoversicherung
Datum: 1. September 2020 Kategorie:

Zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung können Sie eine KFZ-Kaskoversicherung abschließen. Bei Schäden am eigenen Auto übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung keine Kosten.

Eine KFZ-Kaskoversicherung sichert sie gegen eine Vielzahl an Schäden und hohe Reparaturkosten ab.

Was ist eine KFZ-Teilkaskoversicherung?

Eine Teilkaskoversicherung sichert Sie, je nach gewählter Variante, bei Fahrzeugschäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschläge oder Überschwemmung ab. Auch Diebstahl des KFZ, Glasbruch, Vandalismus, Park- und Tierschäden.

  • Teilkasko: eine Teilkaskoversicherung sichert Sie bei Naturgewalten, Diebstahl, Tierschäden und Glasbruch ab.
  • Parkschadenkasko: zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung, deckt eine Parkschadenkasko Schäden aus Vandalismus und Parkschäden ab.
  • Natur- & Tierkasko: Eine Natur- & Tierkasko bietet Ihnen Schutz gegen Naturgewalten, Unfälle mit Tieren und Tierverbiss.
Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Zusätzlich zu allen Leistungen der KFZ-Teilkaskoversicherung, sind Sie auch bei selbst verschuldeten Unfällen versichert.

Zusatzbausteine

Je nach gewählter Kasko-Variante können Sie optional viele Zusatzbausteine dazu wählen.

  • grobe Fahrlässigkeit: in diesem Fall leistet der Versicherer auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden zB Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser bzw. eisiger Fahrbahn
  • GAP-Deckung: bei Leasingautos sichert die GAP-Deckung die Restbeträge ab, die aus einem Leasingvertrag entstehen können. Kommt es bei Ihrem Leasingfahrzeug zu einem Totalschaden oder Verlust des Autos, ersetzt die Kasko-Versicherung im Normalfall des Zeitwert Ihres Autos. Die GAP-Deckung gleicht die Differenz, durch einen etwaig entstandenen Wertverlust aus.
  • Neuwertentschädigung/Kaufpreisersatzdeckung: ein Totalschaden oder Diebstahl des Autos ist ärgerlich und kann zu hohen finanziellen Einbußen führen, da der Wiederbeschaffungswert eines neuen Autos meist über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt. Die Neuwertentschädigung gleicht die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs aus.