Nachhaltigkeit

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Auch in der Versicherungssbranche gewinnt Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung. Am 10. März 2021 ist die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) in Kraft getreten.

Ziel der Offenlegungsverordnung ist, Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit nachhaltiger Finanzprodukte zu schaffen. Finanzprodukte sind – abhängig von der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den zugrundeliegenden Vermögensanlagen – in unterschiedliche Kategorien einzuordnen.

Grundsätzlich sind alle kapitalbindenden Veranlagungsprodukte betroffen.

Zu diesen zählen:

  • Er- und Ablebensversicherungen
  • Erlebensversicherungen
  • Term Fix
  • fondsgebundene Produkte

Gerne infomieren wir Sie über die Nachhaltigkeit der Produkte und deren Einstufung.