Gefahrenquelle Zuhause: im Haushalt, beim Heimwerken oder bei der Gartenarbeit ist das Unfallrisiko höher als im Straßenverkehr.
Ein Freizeitunfall passiert schnell und unvorhergesehen, umso wichtiger ist es darauf vorbereitet zu sein.
Grundsätzlich jeder.
Besonders nichterwerbstätige Ehepartner, Vorschulkinder und Pensionisten fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich sichert Sie nur in bestimmten Unfallsituationen wie Arbeits- oder Wegunfällen ab.
Durch die private Unfallversicherung soll der zusätzliche finanzielle Bedarf, welcher durch Freizeitunfälle entstehen kann, ausgeglichen werden. Damit finanzielle Sorgen im Notfall in den Hintergrund treten und Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Der Versicherungsschutz für eine Unfallversicherung kann ganz nach dem persönlichen Bedarf zusammengestellt werden.
Beispiele für Leistungsbausteine:
- Dauernde Invalidität: Dauerinvalidität sind bleibende Folgen eines Unfalls. Hier wird abhängig vom Verletzungsgrad und der Versicherungssumme ein Einmalbetrag geleistet.
- Unfalltod: um auch die Hinterbliebenen abzusichern, wird im Falle des Unfalltodes, die vereinbarte Summe ausbezahlt.
- Unfallkosten: Heil-, Bergungs- oder Rückholkosten. Kosten für kosmetische Operationen oder auch Begleitkosten bei Kindern.
- Unfallrente: ab dem vereinbarten Invaliditätsgrad erhalten Sie eine monatliche Unfallrente.
- Knochenbruch-Pauschale: bei einem Knochenbruch ohne Krankenhausaufenthalt, wird ein Pauschalbetrag geleistet.
- Taggeld: Leistung bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
- Spitalgeld: für jeden Tag der unfallbedingt im Spital verbracht werden muss.