FAQ KFZ Versicherung

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Datum: 1. September 2020 Kategorie:
Wie und wo kann ich mein neues Auto anmelden?

Ihr Auto können Sie in jeder beliebigen österreichischen Zulassungsstelle, die sich im politischen Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes befindet, an- oder ummelden. Folgende Unterlagen benötigen Sie dafür:

  • Fahrzeugdokument (zB Typenschein)
  • Kaufvertrag
  • Prüfgutachten bei Gebrauchtfahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung – erhalten Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Ihrem Versicherungsbetreuer
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht, sofern die Anmeldung von einer anderen Person in Ihrem Namen durchgeführt wird.

Die Kosten belaufen sich bei der KFZ-Anmeldung, je nach Fahrzeugtyp, auf ca. € 184-194 und sind in der Zulassungsstelle zu bezahlen.

Was ist das Bonus/Malus System?

Die Höhe der Versicherungsprämie in der KFZ-Haftpflichtversicherung richtet sich nach der Bonus/Malus-Stufe.

Grundsätzlich beginnt jeder Neu-Einsteiger in der Grundstufe 9, welche die Basisstufe ist. In dieser Stufe bezahlen Sie 100% der Versicherungsprämie.

Eine Abstufung um eine Stufe Richtung Bonus erfolgt, wenn innerhalb des Beobachtungszeitraums (1.10-30.9) kein Schaden verursacht wird. Bei jedem Schaden innerhalb des Beobachtungszeitraumes steigt die Stufe um drei Stufen Richtung Malus.

Im Falle eines Unfalles können Sie Ihre Stufe auch retten, indem Sie den Schaden selbst bezahlen.

Was ist ein Bonusretter/Freischaden?

Ein Bonusretter kann Ihre Bonusstufe nach einem selbst verschuldeten Haftpflichtschaden retten und sicherstellen, sodass keine Umstufung um drei Stufen Richtung Malus entsteht. Ein Bonusretter kann meist gegen einen Aufpreis in gewissen Bonusstufen eingeschlossen werden.

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte ist ein international anerkannter Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist. In den meisten europäischen Ländern ist das Fahrzeugkennzeichen als Nachweis ausreichen, bei Kontrollen wird aber häufig die Grüne Versicherungskarte verlangt, deswegen ist es empfehlenswert diese bei Fahrten ins Ausland immer mitzuführen. In bestimmten Ländern muss eine grüne Karte auch verpflichtend mitgeführt werden.

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Bei einem Wechselkennzeichen können Sie bis zu drei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen verwenden. Die KFZ-Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer werden jeweils nur für das meist stärkste Fahrzeug berechnet.

Voraussetzungen dafür sind:

  • die Fahrzeuge müssen in dieselbe Obergruppe fallen zB Kraftwagen, Kraftrad etc.,
  • das Kennzeichen kann zeitgleich nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden und
  • die Kennzeichentafeln müssen desselben Formats und derselben Ausgestaltung sein (zB 1- oder 2-zeilig)
Was bedeutet Selbstbehalt?

Bei einer Kaskoversicherung können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung wählen. Selbstbeteiligung bedeutet, der Versicherer erstattet im Schadenfall nur jenen Betrag, der über den Betrag der Selbstbeteiligung hinausgeht. Die Selbstbeteiligung ist immer vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.