Auch in der Versicherungssbranche gewinnt Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung. Am 10. März 2021 ist die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) in Kraft getreten.
Ziel der Offenlegungsverordnung ist, Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit nachhaltiger Finanzprodukte zu schaffen. Finanzprodukte sind – abhängig von der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den zugrundeliegenden Vermögensanlagen – in unterschiedliche Kategorien einzuordnen.
Grundsätzlich sind alle kapitalbindenden Veranlagungsprodukte betroffen.
Zu diesen zählen:
- Er- und Ablebensversicherungen
- Erlebensversicherungen
- Term Fix
- fondsgebundene Produkte
Gerne infomieren wir Sie über die Nachhaltigkeit der Produkte und deren Einstufung.